Ferienwohnungen an der Ostsee oder auf Sylt können grundsätzlich nur angefragt werden. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist rechtskräftig mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe §2). Mit Überweisung der Anzahlung erkennen der Mieter und seine Mitreisenden die AGB als verbindlich an.
Die Buchungsbestätigung an der Ostsee wird versandt durch Ferienhausvermietung Butzug, individuelle AGBs sind zu beachten.
Für Ferienwohnungen auf Sylt wird die Buchungsbestätigung versandt durch Appartementvermittlung Wiking. Die Firma Wiking erhebt eine Buchungsgebühr in Höhe von 25 €, individuelle AGBs sind zu beachten.
Die Anzahlung in Höhe von 25% der Gesamtsumme ist innerhalb von 8 Tagen nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist 3 Wochen vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist nach Absprache der Reisepreis vor Anreise vollständig zu zahlen. Eine Kaution wird nicht erhoben.
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich 16.00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung ab 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen.
Bei Abreise ist die Wohnung in einem sauberen Zustand zu verlassen, das Geschirr muss abgewaschen und der Hausmüll entsorgt sein; ansonsten kann es zu einer Nachbelastung der Endreinigung kommen. Der Mieter hat dem Vermieter alle während der Mietzeit auftretenden Schäden im Mietobjekt unverzüglich anzuzeigen.
4.1. Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Danach müssen evtl. beschädigte/ fehlende Gegenstände lt. den im Inventarverzeichnis angegebenen Preis ersetzt werden. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
4.2. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises (§ 2)kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Der Mindestaufenthalt bei den Wohneinheiten sind mindestens 5 Tage. Andere Aufenthaltszeiten sind in der Haupt- und Nebensaison auf Anfrage möglich. Die Ferienwohnung darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebener Personenzahl benutzt werden. Bei Überbelegung haben sowohl Ferienvermittler als auch Eigentümer der Ferienwohnung das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder den entsprechenden Aufpreis einzuziehen.
Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden.
Von der Entrichtung des Mietzinses wird der Gast nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund, z. B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, das Mietobjekt nicht nutzen kann. Der Eigentümer muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (nach ständiger Rechtsprechung des Amtsgerichts Niebüll regelmäßig 20 % des Mietzinses) sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen. Der Gast muss nach dem Gesetz also gegebenenfalls 80 % des Mietzinses zahlen, obwohl er das Mietobjekt nicht nutzen kann. Der Vermieter empfiehlt deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung oder aber der Zahlung in bar.
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.
Schlussbestimmungen: Datenspeicherung. Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre personenbezogenen Daten soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig EDV mäßig speichern und verarbeiten.